Felsgruppe: | Regelung: | Zeitraum: |
Arber-Seewand | Naturschutzgebiet mit Kletterverbot (Es handelt sich in diesem Fall um Eisklettern - im Sommer ist das ein flacher Bruchhaufen) | ganzjährig |
Felsen am Arbergipfel | Kletterverbot | ganzjährig |
Kleiner - und großer Falkenstein | Kletterverbot (Nationalparkgebiet) | Ausnahmeregelung für die Bergwacht Zwiesel für die Richterwand |
Breitnauer Riegel bei Zwiesel | Kletterverbot | ganzjährig |
Hennenkobel bei Zwiesel | Kletterverbot für die Ostseite | ganzjährig |
Buchberger Leiten bei Grafenau | Kletterverbot | ganzjährig |
Felsen am Rachel (Rachel-Seewand) | Kletterverbot (Nationalparkgebiet) | ganzjährig |
Felsen am Dreisessel | Kletterverbot | ganzjährig |
Silberberg bei Bodenmais | Kletterverbot (Geotop) | ganzjährig |
Felsen am Ossergipfel | Kletterverbot | ganzjährig |
Weißensteiner Pfahl bei Regen | Naturschutzgebiet mit Kletterverbot | ganzjährig |
Bernhardriegel | Kletterverbot | ganzjährig |
Viechtacher Pfahl, unterer Felsengrat | Naturschutzgebiet mit Kletterverbot | ganzjährig |
Viechtacher Pfahl, oberer Felsengrat | Naturschutzgebiet mit Kletterverbot | ganzjährig |
Waldbadfelsen u. Müllerfelsen bei Mitterfels | Kletterverbot | ganzjährig |
Rauchröhren am Kaitersberg bei Kötzting | Kletterverbot am PS-Massiv (Österreicher Massiv) für den re. Sektor ab der Route "Heidi" wg. Schwefelflechte Kletterverbot am Kübelreiterblock u. Kletterverbot für die Route "Red roses for me" an der Rück- seite der Rauchwandverschneidung | ganzjährig |
Steinbühler Gesenke am | befristetes Kletterverbot wg. Wanderfalkenbrut | befristetes Kletterverbot |
Döttenbrunner Wand (Torfels) bei Geigant | Kletterverbot für die Route | ganzjährig |
Steinbruch bei Metten | Kletterverbot wegen Verwendung des Steinbruches als Bauschuttdeponie | ganzjährig Ausnahmegenehmigung für die Sektoren "Lost Love" und "Pumukl" für den DAV Deggendorf und die Bergwacht Deggendorf |
Kletterverbote im Bayrischen Wald:
(Stand: Februar 2008)
Weitere Informationen unter: DAV Felsinfo-System
Gebiet: | Betreute Felsen: | Ansprechpartner: |
Kaitersberg bei Kötzting | Rauchröhren, Steinbühler Gseng | Christian Hartl |
Deggendorfer Gebiete | Deggenau, Steinbruch Metten | Erich Binder, Andi Bachmann |
Teufelsfelsen bei Mitterfels | Teufelsfelsen | Hannes Forster DAV-Sektion Straubing |
Torfelsen bei Geigant | Torfelsen | Christian Fuhrmann DAV-Sektion Regensburg Ortsgruppe Cham |
Felsen bei Neuburg am Inn | Inntalklettergarten | Emanuel Hofer |
Felsbetreuung im Bayerischen Wald
In der von den Kletterverbänden geschaffenen Betreuungsstruktur der außeralpinen Felsgebiete Deutschlands ist für jedes Klettergebiet ein örtlicher Felspate zuständig. Dieser kümmerst sich um die Sanierung seines Klettergebietes, informiert die Kletterer vor Ort über Besonderheiten und pflegt Kontakt zu den Anwohnern und lokalen Behörden. Oft handelt es sich um eine DAV-Sektion, eine Gruppe aus einem anderen Bergsportverband, oder einen Zusammenschluss mehrerer Gruppen.
Die zugehörigen Informationen hierüber finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.
Vertreter der I.G.Klettern Frankenjura, Fichtelgebirge und Bayerischer Wald für den Bayerischen Wald ist:
Christian Hartl
Rattersberg 1
94267 Prackenbach
Regionalvertreter des DAV für den Bayerischen Wald ist:
Dr. Jörg Eberlein
Winibaldstraße 12
82 515 Wolfratshausen
Südl. Frankenjura: Hardt im Laabertal Von Sperrung bedroht !!!
Neutouren-Appell für das Klettergebiet Kaitersberg
1. Umlenkhaken
Es ist wünschenswert, daß jeder Erschließer Umlenkhaken anbringt. Das Aussteigen auf den Felsköpfen und Gipfeln ist kletterkonzeptionell untersagt.
2. Information
Vor Erschließung einer Neutour muß ein Vertreter der Kletterverbände über das Vorhaben informiert werden. Offizieller Felsbetreuer für das Klettergebiet Kaitersberg ist Christian Hartl. Der Erschließer wird informiert, ob sein Projekt in einem kritischen Bereich liegt, oder nicht. (Gegebenenfalls kann auch der Kontakt zu IG Klettern Frankenjura und Fichtelgebirge e. V., den Erstbegehern, Dr. Jörg Eberlein (Beauftragter für Klettern und Naturschutz des Deutschen Alpenvereines im Bayerischen Wald und dem südl. Frankenjura oder den zuständigen Behörden vermittelt werden).
3. Vegetationsputz
Das Putzen von zusammenhängenden Vegetationszonen zur Errichtung einer Neutour muß unterbleiben. In einem solchen Fall sollte von der Neutour abgesehen werden.
4. Auswahl
Die Erschließung von Felsen geringer Höhe soll unterbleiben. Unsinnige "Resterschließungen" in geringem Abstand zu bereits bestehenden Routen sollen unter- bleiben.
5. Routennamen
Das Anschreiben von Routennamen od. das Anbringen von Metallschildern mit dem Routennamen am Einstieg einer Kletterroute muß unterlassen werden.
Sanierungsstatement für das Klettergebiet Kaitersberg
1. Die klettersportliche Tradition am Kaitersberg soll erhalten bleiben. Diese Tradition beinhaltet auch eine Vielfalt der Stile. Diese Vielfalt soll bestehen bleiben, ohne eine Weiterentwicklung zu hemmen. Jeder Kletterer muss eigenverantwortlich entscheiden, ob er den Gesamtanforderungen einer Route gewachsen ist und diese begehen kann.
2. Jeder Erstbegeher darf die Hakendichte in seinen Routen nach seinen Bedürfnissen bestimmen. Dabei ist auf eine optimale Einhängepositionen zu achten und der Neutourenappel der Haupterschließer am Kaitersberg zu beachten. Durch das Einrichten einer Kletterroute erwirbt der Erstbegeher ein gewisses Recht an seiner Kreation. Gegen den Willen des Erstbegehers soll der Charakter einer Kletterroute nicht verändert werden. Setzen von zusätzlichen Haken und Entfernen von vorhandenen Haken darf nur nach Rücksprache mit dem Erstbegeher bzw. den Kletterverbänden erfolgen.
3. Nach Rücksprache mit dem Erstbegeher können "verbohrte" Haken umgesetzt werden. Gleiches gilt für das Anbringen zusätzlicher Haken an Kletterstellen oder in Routen, deren Charakter sich im Laufe der Zeit z. B. durch Griffausbruch entscheidend verändert hat.
4. Kann die Meinung des Erstbegehers nicht eingeholt werden, sollen die örtlichen Kletterroutenerschließer gemeinsam eine Entscheidung treffen. Bei dieser Entscheidung sollen die natürlichen Gegebenheiten, die klettersportliche Bedeutung und der Gesamtcharakter der Route berücksichtigt werden.
5. Routen bzw. Passagen von Routen, die mit mobilen Sicherungsmitteln (Klemmkeile, Friends und Schlingen) erstbegangen wurden, sollen nicht mit Haken nachgerüstet werden. Ein Ersetzen von Sanduhren durch Bohrhaken soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen (Sanduhren sind allerdings eine Rarität im Granit-Gneis).
6. Die Schwierigkeit einer Kletterroute darf sich durch die Sanierung nicht verändern, d. h. technisch erstbegangene Routen sollen weiterhin technisch begehbar bleiben.
7. Das Entfernen von Haken darf nur in Rücksprache mit dem Erstbegeher der nachsanierten Tour oder den örtlichen Kletterroutenerschließer in gemeinsam getroffener Entscheidung erfolgen.
8. Zur Sanierung und Einrichtung von Neutouren sollte nur Material verwendet werden, das den gängigen Normen entspricht (siehe hierzu auch das „Bohrhakenskript“ von Jürgen Kollert (IG-Klettern) und das Skript „Einmaleis der Verbundhaken“ vom Sicherheitskreis des Deutschen Alpenvereines). Die Sanierung muss fachgerecht ausgeführt werden.
Unterzeichner:
Christian Hartl (Felsbetreuer des Klettergebietes Kaitersberg)
Thomas Stallinger
Christian Lermer
Joachim Oschek
Alfred Bergbauer
Dr. Jörg Eberlein (Naturschutzbeauftragter des DAV für den Bayerischen Wald)
Uli Schlieper (Kleimbing.de)
Kletterverbote, befristete Kletterverbote für das Südliche und das Nördliche Frankenjura:
Nach einer ausgiebigen Diskussion einigten sich die Aktivisten der Szene auf einen Empfehlungskatalog für das Bouldern im Nördlichen Frankenjura, ähnlich dem bekannten Erstbegeherappell. Es bleibt zu hoffen, daß sich alle Aktiven, auch die die nicht anwesend waren, in Zukunft an die vereinbarten Spielregeln halten.
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